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Wärmepumpe Förderung 2026 –
wir beraten Sie
Jetzt schnell anfangen zu sparen!
🛑 Die Förderung für den Heizungstausch mit Wärmepumpe wird angepasst. Seit dem 09.07.2026 gelten neue Bedingungen bei förderfähigen Kosten, Boni und Zuschüssen. Die Klempau GmbH informiert Sie über die wichtigsten Änderungen. 🛑
Wenn Sie eine Modernisierung Ihrer Heizungsanlage planen, können Sie weiterhin von staatlichen Fördermitteln der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) profitieren.
Damit Sie sich nicht durch komplizierte Anträge und Unterlagen arbeiten müssen, bieten wir von der Klempau GmbH im Zuge einer Modernisierung eine umfangreiche und transparente Förderungsberatung an – damit Sie schnell wissen, welche Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist und wie hoch Ihr Zuschuss ausfallen kann.
Die Förderung richtet sich unter anderem nach Haushaltseinkommen und den technischen Voraussetzungen der neuen Heizungsanlage. Aktuell sind Zuschüsse von bis zu 22.400 € möglich (Stand 09.07.2026). Für Familien können sich durch zusätzliche Freibeträge weitere Vorteile ergeben.
Nachhaltig heizen: Staatlich gefördert und professionell begleitet. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungstermin – wir als Ihr Ansprechpartner kümmern uns um Ihre Förderungsberatung.

So setzt sich die Förderung Stand 09.07.2026 zusammen
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Höchster Zuschuss bisher | Höchster Zuschuss NEU |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 21.000 € | 22.400 € |
| 30.000 bis 40.000 € | 21.000 € | 19.600 € |
| 40.000 bis 50.000 € | 16.500 € | 15.680 € |
| ab 50.000 € | 16.500 € | 12.880 € |
Sinken von 30.000 € auf 28.000 €, danach alle 6 Monate um 750 € weniger.
Sinkt von 20 % auf 16 %, danach alle 6 Monate weitere Reduzierung.
- Effizienzbonus
- Förderung Wärmepumpe → Wärmepumpe
- Förderung Fernwärme → Wärmepumpe
Ein Local-Content-Bonus ist voraussichtlich ab 01/2027 geplant.
Entwicklung Förderung ab 2027
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | 2027 1. HJ |
2027 2. HJ |
2028 1. HJ |
2028 2. HJ |
2029 1. HJ |
2029 2. HJ |
2030 1. HJ |
2030 2. HJ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 30.000 € | 21.800 € | 20.670 € | 19.055 € | 17.500 € | 16.975 € | 16.450 € | 15.925 € | 15.400 € |
| 30.000 bis 40.000 € | 19.075 € | 18.020 € | 16.480 € | 15.000 € | 14.550 € | 14.100 € | 13.650 € | 13.200 € |
| 40.000 bis 50.000 € | 14.170 € | 12.720 € | 11.330 € | 10.000 € | 9.700 € | 9.400 € | 9.100 € | 8.800 € |
| ab 50.000 € | 11.445 € | 10.070 € | 8.755 € | 7.500 € | 7.275 € | 7.050 € | 6.825 € | 6.600 € |
Hinweis für Familien:
Für Haushalte mit Kindern werden 10.000 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch kann ein Haushalt unter Umständen in eine bessere Förderstufe fallen.
Rufen Sie uns noch heute an!
Die Förderbedingungen werden schrittweise reduziert. Wer den Austausch seiner Heizung frühzeitig plant, kann sich noch die aktuell höheren Zuschüsse sichern. Rufen Sie uns jetzt an und lassen Sie sich unverbindlich beraten, wir unterstützen Sie von der Planung bis zur Förderberatung.
- Unser Versprechen: Ihre Daten bleiben bei uns
- Sie entscheiden, wie wir uns melden
- Respektvolle Kommunikation ohne Spam-Anrufe
Ihr Team der Klempau GmbH.
Die neue Heizung zahlt sich aus – Förderungen für Wärmepumpen
Die Umstellung auf eine Wärmepumpe ist nicht nur eine Entscheidung für mehr Klimaschutz, sondern auch ein finanziell attraktiver Schritt in der Heizungsoptimierung. Dank der staatlichen Förderung Wärmepumpe lassen sich die hohen Investitionskosten deutlich reduzieren. Die Heizungsförderung wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellt und unterstützt sowohl die Sanierung von Bestandsgebäuden als auch den klimafreundlichen Neubau im Staat.
Hier stellen wir Ihnen umfassende Informationen zu Programmen, Zuschüssen und Krediten zur Verfügung. Sie erfahren alles über die BAFA Förderung Wärmepumpe Voraussetzungen, die Rolle der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und erhalten Tipps zur Berechnung von Summen und zur erfolgreichen Beantragung der aktuellen Förderung.

Ratgeber “BAFA Förderung Wärmepumpe”: Voraussetzungen und Antragstellung für Ihre neue Heizung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Behörde, wenn es um die Auszahlung von Zuschüssen für Wärmepumpen geht.
BAFA Förderung Wärmepumpe Voraussetzungen für die Bestätigung
Damit eine Förderung gewährt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Die neue Wärmepumpe muss auf einer Liste förderfähiger Anlagen stehen
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
- Fachgerechte Installation durch ein zertifiziertes Unternehmen
- Erfüllung der technischen Mindestanforderungen
Die BAFA Wärmepumpe Förderung bzw. die Möglichkeiten zur staatlichen Unterstützung sind vor allem dann interessant, wenn eine bestehende Heizung ersetzt oder eine neue Heizung im Wohngebäude installiert werden soll.
KfW-Förderung Wärmepumpe: Kredite und Finanzierung
Neben dem BAFA bietet auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) attraktive Programme.
KfW-Förderung Wärmepumpe Antrag
Die KfW stellt zinsgünstige Kredite bereit, die sich vor allem bei größeren Projekten lohnen. Über die Förderung KfW Wärmepumpe können Hausbesitzer nicht nur Zuschüsse, sondern auch Tilgungszuschüsse erhalten. Dies erleichtert die Finanzierung erheblich.
Basisförderung, Bonus und Einkommensbonus
Die Förderprogramme bestehen aus einer Grundförderung (Basisförderung) und verschiedenen Boni.
Basisförderung (Grundförderung)
Die Grundförderung beträgt in der Regel 30 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten.
Bonus
Zusätzliche Zuschüsse sind möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, etwa beim Austausch einer alten Heizung.
Einkommensbonus
Für Haushalte mit geringerem Einkommen gibt es einen zusätzlichen Einkommensbonus, mit dem sich die maximale Förderung erheblich steigern lässt.

Staatliche Förderung Wärmepumpe – Höhe und Rahmenbedingungen
Die staatliche Förderung Wärmepumpe ist ein zentraler Bestandteil der Klimapolitik und sorgt dafür, dass der Einbau moderner Heiztechnik nicht an den Kosten scheitert. Hausbesitzer können dabei von attraktiven Zuschüssen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren – auch 2025 liegen die Förderquoten je nach Heizsystem, Einkommen und Zeitpunkt der Umsetzung zwischen 30 % und 70 % der Kosten.
Bis zu 70 % Förderung für Ihre neue Wärmepumpe!
Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Die Gesamtförderung ist dabei auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt:
- 30 % Basisförderung: Für den Austausch alter fossiler Heizungen gegen eine hocheffiziente Wärmepumpenheizung.
- 20 % Geschwindigkeitsbonus: Wer schnell handelt und z. B. eine alte Öl- oder Gasheizung über 20 Jahre ersetzt, erhält einen Zusatzbonus.
- 5 % Effizienzbonus: Für besonders effiziente Wärmepumpen, die mit Erdwärme oder natürlichen Kältemitteln wie R290 arbeiten.
- 30 % Einkommensbonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro profitieren zusätzlich.
Von diesen Faktoren hängt die individuelle Förderung ab:
- Gebäudetyp: Altbau oder klimafreundlicher Neubau
- Art der Heizung: Luft, Sole oder Wasser
- Kombination mit weiteren Maßnahmen: Dämmung, Solarthermie oder andere energieeffiziente Modernisierungen
- Zeitpunkt der Antragstellung: Frühzeitig beantragen, bevor Fördermittel ausgeschöpft sind
Damit lässt sich die Förderung Wärmepumpe gezielt für den Einbau einer neuen Heizung nutzen – ob für die Umrüstung einer bestehenden Ölheizung, die Kombination einer Wärmepumpe mit einer alten Gasheizung oder die Installation einer Luft-Wärmepumpe. So können Hausbesitzer mehrere Tausend Euro sparen und ihr Zuhause nachhaltig zukunftssicher machen.
Förderung Wärmepumpe beantragen: staatliche Unterstützung für Alt- und Neubau
Mit der BEG Förderung Wärmepumpe unterstützt der Staat sowohl den Neubau als auch die Modernisierung bestehender Gebäude. Wer eine bestehende Ölheizung mit Wärmepumpe kombinieren möchte, erhält Förderung, ebenso wie beim Ölheizung umrüsten auf Wärmepumpe Förderung oder bei der Gasheizung umrüsten auf Wärmepumpe Förderung. Besonders attraktiv ist die Förderung Luft Wärmepumpe, da diese Technik flexibel einsetzbar ist. Auch die Warmwasser Wärmepumpe Förderung gehört zu den Optionen, die den Umstieg erleichtern. Viele Eigentümer fragen sich: Förderung Wärmepumpe wie lange noch? – aktuell lohnt es sich, schnell zu handeln und die Förderung Wärmepumpe privat rechtzeitig zu beantragen. Wer jetzt die Förderung Wärmepumpe beantragen möchte, profitiert nicht nur von Zuschüssen, sondern kann die Wärmepumpe Kosten Förderung gezielt nutzen, um die Investition deutlich zu senken.
Wärmepumpe in Altbauten
Wärmepumpe Förderung im Einfamilienhaus
Besonders häufig wird die Wärmepumpenförderung im Einfamilienhaus genutzt. Der Austausch alter Heizungen ist hier besonders sinnvoll, weil die Betriebskosten langfristig deutlich sinken, was wiederum die Effizienz stärkt.
- Im Altbau profitieren Hausbesitzer von Austauschboni (z. B. bei Ölheizung oder Gasheizung).
- Im Neubau kann die Wärmepumpe von Anfang an optimal in die Haustechnik integriert werden.
Förderung Wärmepumpe Altbau: Sanierung und Austausch
Die Sanierung von Altbauten spielt eine zentrale Rolle. Viele ältere Gebäude nutzen noch veraltete Heizsysteme, deren Ersatz gefördert wird.
Bestehende Wärmepumpe ersetzen und Förderung
Auch das Ersetzen einer bestehenden Wärmepumpe durch ein moderneres Modell kann förderfähig sein, wenn dadurch die Energieeffizienz verbessert wird.
Bestehende Ölheizung mit Wärmepumpe kombinieren – Teil der Förderprogramme
Bei Hybridlösungen – etwa wenn eine bestehende Ölheizung mit Wärmepumpe kombiniert wird – ist ebenfalls eine Förderung möglich.
Gasheizung umrüsten auf Wärmepumpe – Förderung der Durchführung
Auch der Austausch einer alten Gasheizung wird gefördert, insbesondere wenn sie nicht auf dem neuesten Stand der Technik ist.
So beantragen Sie die maximale Förderung
Damit die Beantragung erfolgreich ist, sollten Hausbesitzer folgende Schritte beachten:
- Beratung durch eine Expertin oder einen Energieberater
- Prüfung der Voraussetzungen Förderung Wärmepumpenheizung
- Wahl zwischen BAFA-Zuschuss oder KfW Förderung Wärmepumpe Antrag
- Rechtzeitige Antragstellung
- Einbau durch ein Fachunternehmen
- Nachweise und Bestätigung einreichen
⇒ So sichern Sie sich die maximale Förderung.
Jetzt anrufen – solange die Förderung noch möglich ist
Aktuell können wir nicht einschätzen, wie lange Ihre Wärmepumpe noch gefördert werden kann. Daher empfehlen wir Ihnen, schnellstmöglich zu handeln und noch heute einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Häufige Fragen zur Förderung von Wärmepumpen in Lübeck

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Wärmepumpen in Bestandsgebäuden und Neubauten. Dazu gehören Luft-, Wasser- und Sole-Wärmepumpen sowie die Kombination mit bestehenden Heizungen, z. B. Ölheizung umrüsten auf Wärmepumpe oder Gasheizung mit Wärmepumpe kombinieren. Auch Warmwasser-Wärmepumpen können gefördert werden.
Wie lange gibt es noch Förderung für Wärmepumpen?
Die aktuellen Förderprogramme sind mindestens bis 2030 vorgesehen. Förderquoten und Rahmenbedingungen können jedoch je nach politischem Beschluss angepasst werden.
Wie sieht die Wärmepumpenförderung 2026 aus?
Die Wärmepumpenförderung 2026 ist gesichert. Hausbesitzer sollten frühzeitig planen, um sich die besten Förderkonditionen zu sichern und von Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Wie kann ich die Förderung für meine Wärmepumpe beantragen?
Die Beantragung erfolgt über die zuständigen Stellen wie BAFA oder KfW. Es empfiehlt sich, die Voraussetzungen für die BEG Förderung Wärmepumpe genau zu prüfen und die Anträge vor Umsetzung des Projekts einzureichen. Wir unterstützen Sie natürlich bei der Antragstellung Schritt für Schritt.
Ab welchem Alter ist die Heizung förderfähig?
Für viele Zuschüsse gilt, dass alte Heizungen, z. B. Öl- oder Gasheizungen, mindestens 20 Jahre alt sein müssen, um die Förderung zu erhalten.
Welche Anforderungen muss meine Heizung erfüllen?
Die Heizung muss durch eine hocheffiziente Wärmepumpe ersetzt oder mit dieser kombiniert werden. Außerdem sind technische Mindestanforderungen an die Anlage und den Betrieb einzuhalten.
Gibt es eine steuerliche Förderung?
Ja, neben Zuschüssen und Krediten können 20 % der Kosten über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist besonders interessant für Selbstnutzer von Wohngebäuden und kann eine Alternative sein, wenn keine direkten Zuschüsse beantragt werden.






